Förderschwerpunkt Sprache


Sonderpädagogische Förderung im Bereich Sprache soll entsprechende individuell abgestimmte schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Es soll erreicht werden, dass Kinder Sprache aufbauen und ausgestalten, diese in verschiedenen Situationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen.

Sprache und Sprechen haben eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung des einzelnen Menschen. Beeinträchtigungen in diesem Bereich wirken sich auf die Person in ihren vielfältigen Beziehungen zur Außenwelt und auf Entwicklungs- und Lernprozesse aus.

Sonderpädagogische Förderung im Bereich Sprache hat das Ziel, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, eine möglichst ausgestaltete sprachliche Handlungskompetenz und eine selbstbestimmte Verständigungsfähigkeit zu erwerben. Sprachliches Handeln umfasst Spracherwerb, sinnhaften Sprachgebrauch und Sprechtätigkeit.

Eine der zentralen Bezugsdisziplinen für die sprachliche Förderung ist die Sprachwissenschaft. Sie betrachtet Sprache u.a. als ein Regelsystem. Diese sprachlichen Gestaltungsebenen beeinflussen sich wechselseitig:

  • Atmung, Stimmgebung, Artikulation (phonetische Ebene)
  • bedeutungsdifferenzierenden Funktion der Sprachlaute und Sprachlautgruppen (phonologische Ebene)
  • Begriffsbildung, Wortbedeutung, Wortschatz (lexikalisch- semantische Ebene)
  • Wortbildung, Satzbildung (morphologisch-syntaktische Ebene)
  • kommunikativer Sprachgebrauch (pragmatisch-kommunikative Ebene)

Eigene Förderbedürfnisse und kindliche Erfahrungen sind mit schulischen Anforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Für einen Förderschwerpunkt Sprache muss ein Kind in mindestens zwei dieser Ebenen erheblichen Förderbedarf haben.

Eine Sprachförderung durch das Förderzentrum ist präventiv ohne einen festgestellten Förderbedarf möglich.

Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von Eltern, Schulen sowie von anderen zuständigen Diensten beantragt werden. Der Antrag wird über uns als zuständiges Förderzentrum bearbeitet.

Sonderpädagogischer Förderbedarf wird im Rahmen einer umfangreichen Verlaufsdiagnostik ermittelt, die an förder- und entwicklungsdiagnostischen Kriterien orientiert ist. Die Feststellung Sonderpädagischen Förderbedarfs umfasst die Untersuchung der Person-Umfeld-Bedingungen, die Ermittlung des Entwicklungsstandes und der Lernausgangslage sowie eine Empfehlung über Förderumfang und Lernort.

Eine Feststellung Sonderpädagogischen Förderbedarfs findet in der Verantwortung der zuständigen Schule und Schulaufsicht statt.

Ermittlung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Sprache

Bei der Ermittlung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs sind die diagnostischen Fragestellungen insbesondere auf die sprachlichen Handlungskompetenzen des Kindes vor dem Hintergrund seiner persönlichen Lebenssituation und der schulischen Anforderungen gerichtet.

Für die Erhebung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs können Informationen aus folgenden Bereichen wichtig sein:

  • allgemeiner Entwicklungs- und Leistungsstand
  • erschwertes sprachliches Handeln: Spracherwerb, Sprachgebrauch, Sprechtätigkeit; Bedeutung für Erleben und Lernen sowie für die Kommunikation
  • Sprachentwicklung und Spracherwerb sowie Maßnahmen und Ergebnisse bisheriger Förderung
  • individuelle Lebens- und Erziehungsumstände, soziales und schulisches Umfeld
  • evtl. weitere Beeinträchtigungen, z.B. des Hörvermögens, der auditiven und visuellen Wahrnehmung und der Motorik
  • medizinische und psychologische Untersuchungsergebnisse

In der Regel ist eine interdisziplinäre Diagnostik hilfreich. Gutachten von Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen Fachgebieten wie Pädaudiologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie, Neurologie, Kieferorthopädie, Pädiatrie, Psychologinnen und Psychologen sowie Vertreterinnen und Vertreter medizinisch-therapeutischer und sozialer Dienste können beteiligt sein. Es wird geprüft, ob durch eine vorausgehende oder begleitende medizinische oder psychologisch- psychotherapeutische Behandlung oder durch den Einsatz technischer Hilfsmittel die Lernvoraussetzungen verbessert werden können. Alle Informationen sind unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Eltern pädagogisch zu gewichten und zu einer Empfehlung zur Förderung zusammenzuführen.

Diese Informationen sind den „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache” der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. 06. 1998 entommen (s. auch hier (PDF) )